Alle Förderungen im Überblick

Förderungen für Heizen, Sanieren und mehr

Bundesförderungen

Raus aus Öl und Gas

Der Bund fördert die Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Alternativen im privaten Wohnbau. Sanierungsoffensive NEU 2024

Auf fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) basierende Heizsysteme zählen zu den klimaschädlichsten aller verfügbaren Technologien.

Darüber hinaus unterliegen fossile Energieträger großen Preisschwankungen und werden in Zukunft eher teurer als günstiger werden.

Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystem (Öl, Gas, Kohle) gegen eine Klimafreundliche Alternative – (Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und wo dies nicht möglich ist auf eine Wärmepumpe oder Holz / Pelletheizung) unterstützt. – mit bis zu max. 75 % der Investitionskosten.

 

Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden:

  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

  • Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten
  • Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich
  • Die Altanlage (Kessel) ist außer Betrieb zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen

 

Einreichverfahren

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.

 

Erforderliche Unterlagen für die Bundesförderung 

  • Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
  • Alle Rechnungen über den Einbau der Heizanlage
  • Meldezettel des Antragstellers
  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept

Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!

 

Weitere Informationen: umweltfoerderung.at, InformationsblattEnergieberatung

Online-Formular für die Bundesförderung: Raus aus Öl und Gas – Registrierung

 

Zuschlagsmöglichkeiten

  • Wechsel eines Gasherdes auf einen Stromherd + 1.200 Euro 
  • Bohrbonus bei einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser- Wärmepumpe + 5.000 Euro
  • Umstieg auf ein Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem (z.B. Fussbodenheizung) + 4.000 Euro
  • Solarbonus wird im Zusammenhang mit dem Kesseltausch angerechnet + 2.500 Euro

NEUE Förderung - Tausch erneuerbarer Heizungssysteme

Ab Juli 2024 wird die Bundesförderung ausgeweitet und auch der Austausch veralteter und ineffizienter Heizungssysteme (Wärmepumpe, Holzheizung) gegen moderne und effizientere Systeme gefördert.

Gefördert wird der Tausch eines bestehenden, erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe, Holzheizung) mit einem Mindestalter von 15 Jahren auf einen eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist. 

Tauschen Sie jetzt Ihre alte Heizungsanlage und sichern sich bis zu 5.000 Euro Förderung.

 

Weitere Informationen: umweltfoerderung.at, Informationsblatt

 

Förderung für hochwasserbetroffene Privathaushalte

Aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse 2024 und den damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen gibt es vereinfachte Förderbedingungen im Rahmen der Sanierungsoffensive sowie des Energieeffizienzprogramms "Tausch erneuerbare Heizungsysteme" für Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser.

 

Änderungen bei der Förderung Raus aus Öl und Gas:

  • Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffene:r im Jahr 2024 durch die Gemeinde
  • Fernwärme-Vorrang entfällt
  • Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist nicht erforderlich 

 

Änderungen bei der Förderung "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme":

  • Fernwärme-Vorrang entfällt 
  • Beschränkung des Mindestalters (15 Jahre) der ersetzten Heizungsanlage entfällt 
  • Pauschalförderung von 5.000 Euro plus Hochwasserzuschlag von 2.500 Euro
  • Kombination mit Katastrophenfonds-Beihilfen möglich

Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis zum 31.12.2024.

 

Weitere Informationen: umweltfoerderung.at, Informationsblatt

 

Sauber Heizen für Alle

Einkommensschwache Haushalte werden beim Umsteigen von fossil betriebenen Raumheizungen auf ein klimafreundliches Heizsystem besonders unterstützt. Je nach Einkommen werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten rückerstattet.

 

Wer wird gefördert?

Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen.

Einpersonenhaushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto (zwölf Mal).

Mehrpersonenhaushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.

Zum Beispiel können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes vergeben. Die Kostenobergrenze hängt von der Heizung ab.

  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 35.893 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 29.816 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 25.383 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 37.252 Euro

 

Weitere Informationen: www.umweltfoerderung.atInformationsblatt

 

Heizkessel-Tausch

Ein Kesseltausch hat viele Vorteile:

  • Für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung gibt es hohe Förderungen
  • Finanzielle Einsparungen durch die hohe Energieeffizienz ihrer neuen Heizung
  • Deutlich umweltschonender Betrieb als alte Anlagen

Weitere Informationen: kesseltausch.at

 

Handwerkerbonus

Seit 15. Juli 2024 kann die Förderung von Handwerkerleistungen online beantragt werden. Es können ausschließlich Privatpersonen den Handwerkerbonus für ihre eigene Wohnstätte beantragen.

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro (2025: 1.500 Euro) pro Person und Wohnadresse zurückerstattet zu bekommen. 

Weitere Informationen: handwerkerbonus.gv.at

Sanierungsbonus

 

Der Bund fördert auch Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 42.000 Euro.

Weitere Informationen: sanierungsbonus.at

Förderungen in Wien

Stadt Wien

Wohnungen

Die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung auf Fernwärme oder Nachrüstung von hocheffizienten Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern (Wärmepumpe oder Holz/Pelletheizung) betrieben werden.

Bei Wohnungen können maximal 15.000 Euro als förderbare Kosten anerkannt werden, der Beitrag beträgt daher maximal 5.250 Euro.

 

Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser 

Bei der Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Eigenheim, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern kann ein einmaliger Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal jedoch ein Betrag von 8.000 Euro gewährt werden.

 

Bundesförderung bis zu 16.000 Euro 

Landesförderung Wien bis zu 8.000 Euro

Gasheizungstausch / Ölheizungstausch gesamt: bis zu 24.000 Euro

 

Erforderliche Unterlagen für die Landesförderung Wien

  • Grundbuchauszug (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung der Hauseigentümer (Mietwohnung)
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung hat

 

Altersgerechter und Barrierefreier Umbau 

Die Stadt Wien fördert den altersgerechten, barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung oder zum Haus.

Der Zuschuss deckt 35 Prozent der förderbaren Umbaukosten ab und ist bis zu 4.200 Euro hoch.

Die Aktion der Stadt Wien läuft bis bis 31. Dezember 2025.

 

Behindertengerechter Umbau

Für den barrierefreien Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 75 Prozent der förderbaren angemessenen Sanierungskosten gewährt werden.

 

Weitere Informationen: wien.gv.atStadt Wien Förderung, Energieberatung

 

 

Förderungen in Niederösterreich

Land Niederösterreich

Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema. Gefördert wird der Umstieg von bestehenden fossilen Brennstoffen (z.B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) auf umweltfreundliche Heizlösungen die mit erneuerbaren Energieträgern (Wärmepumpe oder Holz/Pelletheizung) betrieben werden. – mit bis zu max. 75 % der Investitionskosten.

 

Weitere Informationen: energie-noe.at

 

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