Bundesförderungen
Raus aus Öl und Gas
Der Bund fördert die Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Alternativen im privaten Wohnbau. Sanierungsoffensive NEU 2024
Auf fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) basierende Heizsysteme zählen zu den klimaschädlichsten aller verfügbaren Technologien.
Darüber hinaus unterliegen fossile Energieträger großen Preisschwankungen und werden in Zukunft eher teurer als günstiger werden.
Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystem (Öl, Gas, Kohle) gegen eine Klimafreundliche Alternative – (Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und wo dies nicht möglich ist auf eine Wärmepumpe oder Holz / Pelletheizung) unterstützt. – mit bis zu max. 75 % der Investitionskosten.
Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden:
- Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
- Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
- Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
- Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten
- Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich
- Die Altanlage (Kessel) ist außer Betrieb zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen
Einreichverfahren
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Bundesförderung
- Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
- Alle Rechnungen über den Einbau der Heizanlage
- Meldezettel des Antragstellers
- Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Weitere Informationen: umweltfoerderung.at, Informationsblatt, Energieberatung
Online-Formular für die Bundesförderung: Raus aus Öl und Gas – Registrierung
Zuschlagsmöglichkeiten
- Wechsel eines Gasherdes auf einen Stromherd + 1.200 Euro
- Bohrbonus bei einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser- Wärmepumpe + 5.000 Euro
- Umstieg auf ein Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem (z.B. Fussbodenheizung) + 4.000 Euro
- Solarbonus wird im Zusammenhang mit dem Kesseltausch angerechnet + 2.500 Euro
NEUE Förderung - Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
Ab Juli 2024 wird die Bundesförderung ausgeweitet und auch der Austausch veralteter und ineffizienter Heizungssysteme (Wärmepumpe, Holzheizung) gegen moderne und effizientere Systeme gefördert.
Gefördert wird der Tausch eines bestehenden, erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe, Holzheizung) mit einem Mindestalter von 15 Jahren auf einen eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist.
Tauschen Sie jetzt Ihre alte Heizungsanlage und sichern sich bis zu 5.000 Euro Förderung.
Weitere Informationen: umweltfoerderung.at, Informationsblatt
Förderung für hochwasserbetroffene Privathaushalte
Aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse 2024 und den damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen gibt es vereinfachte Förderbedingungen im Rahmen der Sanierungsoffensive sowie des Energieeffizienzprogramms "Tausch erneuerbare Heizungsysteme" für Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser.
Änderungen bei der Förderung Raus aus Öl und Gas:
- Nachweis über den Status als Hochwasser-Betroffene:r im Jahr 2024 durch die Gemeinde
- Fernwärme-Vorrang entfällt
- Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist nicht erforderlich
Änderungen bei der Förderung "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme":
- Fernwärme-Vorrang entfällt
- Beschränkung des Mindestalters (15 Jahre) der ersetzten Heizungsanlage entfällt
- Pauschalförderung von 5.000 Euro plus Hochwasserzuschlag von 2.500 Euro
- Kombination mit Katastrophenfonds-Beihilfen möglich
Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis zum 31.12.2024.
Weitere Informationen: umweltfoerderung.at, Informationsblatt
Sauber Heizen für Alle
Einkommensschwache Haushalte werden beim Umsteigen von fossil betriebenen Raumheizungen auf ein klimafreundliches Heizsystem besonders unterstützt. Je nach Einkommen werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten rückerstattet.
Wer wird gefördert?
Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Haushalt im unteren Einkommensdrittel liegen.
Einpersonenhaushalt: Bis zu einem Monatseinkommen von 1.904 Euro netto (zwölf Mal).
Mehrpersonenhaushalt: Die Einkommensgrenze erhöht sich für jeden weiteren Erwachsenen um den Faktor 0,5 und für jedes weitere Kind um den Faktor 0,3.
Zum Beispiel können zwei Erwachsene mit zwei Kindern bis zu einem Monatseinkommen von 3.998 Euro netto gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes vergeben. Die Kostenobergrenze hängt von der Heizung ab.
- Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 35.893 Euro
- Scheitholz-Zentralheizung: 29.816 Euro
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 25.383 Euro
- Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 37.252 Euro
Weitere Informationen: www.umweltfoerderung.at, Informationsblatt
Heizkessel-Tausch
Ein Kesseltausch hat viele Vorteile:
- Für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung gibt es hohe Förderungen
- Finanzielle Einsparungen durch die hohe Energieeffizienz ihrer neuen Heizung
- Deutlich umweltschonender Betrieb als alte Anlagen
Weitere Informationen: kesseltausch.at
Handwerkerbonus
Seit 15. Juli 2024 kann die Förderung von Handwerkerleistungen online beantragt werden. Es können ausschließlich Privatpersonen den Handwerkerbonus für ihre eigene Wohnstätte beantragen.
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro (2025: 1.500 Euro) pro Person und Wohnadresse zurückerstattet zu bekommen.
Weitere Informationen: handwerkerbonus.gv.at
Sanierungsbonus
Der Bund fördert auch Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 42.000 Euro.
Weitere Informationen: sanierungsbonus.at
Förderungen in Wien
Stadt Wien
Wohnungen
Die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung auf Fernwärme oder Nachrüstung von hocheffizienten Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern (Wärmepumpe oder Holz/Pelletheizung) betrieben werden.
Bei Wohnungen können maximal 15.000 Euro als förderbare Kosten anerkannt werden, der Beitrag beträgt daher maximal 5.250 Euro.
Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser
Bei der Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Eigenheim, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern kann ein einmaliger Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal jedoch ein Betrag von 8.000 Euro gewährt werden.
Bundesförderung bis zu 16.000 Euro
Landesförderung Wien bis zu 8.000 Euro
Gasheizungstausch / Ölheizungstausch gesamt: bis zu 24.000 Euro
Erforderliche Unterlagen für die Landesförderung Wien
- Grundbuchauszug (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung der Hauseigentümer (Mietwohnung)
- Kostenvoranschlag oder Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung hat
Altersgerechter und Barrierefreier Umbau
Die Stadt Wien fördert den altersgerechten, barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung oder zum Haus.
Der Zuschuss deckt 35 Prozent der förderbaren Umbaukosten ab und ist bis zu 4.200 Euro hoch.
Die Aktion der Stadt Wien läuft bis bis 31. Dezember 2025.
Behindertengerechter Umbau
Für den barrierefreien Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 75 Prozent der förderbaren angemessenen Sanierungskosten gewährt werden.
Weitere Informationen: wien.gv.at, Stadt Wien Förderung, Energieberatung
Förderungen in Niederösterreich
Land Niederösterreich
Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema. Gefördert wird der Umstieg von bestehenden fossilen Brennstoffen (z.B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) auf umweltfreundliche Heizlösungen die mit erneuerbaren Energieträgern (Wärmepumpe oder Holz/Pelletheizung) betrieben werden. – mit bis zu max. 75 % der Investitionskosten.
Weitere Informationen: energie-noe.at